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Akzeptieren Sie US-Bürger/Inländer?

Leider akzeptiert BDSwiss für Steuerzwecke keine US-Bürger/Inländer.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns entsprechend informieren, falls einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ich bin US-Bürger (einschließlich Doppelbürger) oder dort wohnhaft.
  • Mein Geburtsort liegt in den Vereinigten Staaten.
  • Ich habe eine aktuelle US-amerikanische Post- oder Wohnadresse (einschließlich eines US-Postfachs oder einer US-“in-care-of“-Adresse).
  • Ich habe eine aktuelle US-Telefonnummer.
  • Ich habe ständige Anweisungen, Gelder auf ein Konto in den Vereinigten Staaten zu überweisen.
  • Ich verfüge derzeit über eine wirksame Vollmacht oder Unterzeichnungsbefugnis, die einer Person mit einer US-Adresse erteilt wurde.
  • Ich habe eine „in-care-of“- oder „hold mail“-Adresse, die die einzige Adresse des Kontoinhabers ist. Der Anleger muss beachten, dass im Falle eines bereits bestehenden Einzelkontos, bei dem es sich um ein Konto mit niedrigerem Wert handelt, eine „in-care-of“-Adresse außerhalb der Vereinigten Staaten nicht als US-Indizierung behandelt werden darf.
  • Ich besitze eine U.S. TIN (im Folgenden „Steueridentifikationsnummer“).

 
Wenn Ihre Antwort auf eine der obigen Aussagen „Ja“ lautet, können wir mit der Genehmigung Ihres Kontos nicht fortfahren. Wenn Sie sich bereits für ein BDSwiss-Konto angemeldet haben und Sie steuerlich als US-Bürger gelten, informieren Sie bitte unser Kundendienst-Team unter [email protected].

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